Seit Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Hilfeleistung durch das persönliche Budget (§ 53 SGB XII). Damit soll erreicht werden, dass Menschen mit Beeinträchtigung gleichberechtigt, auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen können. Das persönliche Budget ist eine Form der Leistungserbringung, bei der der Betroffene anstelle einer Dienst- oder Sachleistung eine Geldleistung (Persönliches Budget) wählt. Das ermöglicht Personen mit psychischen, geistigen und/oder körperlichen Behinderungen, die individuell not-wendigen Hilfeleistungen selbst auszuwählen und in Auftrag zu geben. Somit wird der Betroffene ein „Experte in eigener Sache“, der sein Leben weitestgehend selbstbestimmt gestalten kann.
Sollten Sie einen gesetzlichen Betreuer haben, steht das dem Anspruch auf das Persönliche Budget nicht entgegen. Der gesetzliche Betreuer unterstützt Sie bei der Vertretung der Rechtsgeschäfte bzw. übernimmt diese. Die Person (Leistungserbringer), die Ihnen im Rahmen des Persönlichen Budgets zur Seite steht, unterstützt Sie genau dort, wo Sie sich Unterstützung wünschen.
Voraussetzung für das persönliche Budget ist die Kostenzusage des zuständigen Trägers. Der Umfang der wöchentlichen Unterstützungsangebote richtet sich nach der bewilligten Wochenstundenzahl und den individuellen Bedürfnissen des Budgetnehmers.